Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19   

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https://dejure.org/2019,21258
VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19 (https://dejure.org/2019,21258)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2019 - 1 S 1772/19 (https://dejure.org/2019,21258)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 1 S 1772/19 (https://dejure.org/2019,21258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolG § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; NpSG § 3 Abs. 1
    Ausland; Berufsfreiheit; Beschlagnahme; Neue psychoaktive Stoffe

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der deutschen Polizeibehörden für die Abwehr von Gefahren im Ausland zum Schutz der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als universelle Grundrechte; Beschlagnahme von neuen psychoaktiven Stoffen

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der deutschen Polizeibehörden für die Abwehr von Gefahren im Ausland zum Schutz der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als universelle Grundrechte; Beschlagnahme von neuen psychoaktiven Stoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe, die kurz vor einem gesetzgeberischen Verbot stehen, rechtmäßig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der präventiven Beschlagnahme von noch nicht verbotenen Neuen psychoaktiven Stoffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschlagnahme von neuen psychoaktiven Stoffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit deutscher Polizeibehörden für die Abwehr von Gefahren im Ausland

  • datev.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe, die kurz vor einem gesetzgeberischen Verbot stehen, rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe rechtmäßig - Inkrafttreten des gesetzgeberischen Verbots der Stoffe gemäß Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz steht unmittelbar bevor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 910 (Ls.)
  • DÖV 2019, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19
    Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, besteht daher nicht (BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 171 f.).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19
    Zwar schützt Art. 2 Abs. 1 GG jedes menschliche Verhalten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt, und daher auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - NJW 2012, 1062, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 1 B 7.04

    Polizeiliche Meldeauflage, Personalausweisbeschränkung, gewaltbereiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19
    Deutsche Polizeibehörden sind für die Abwehr von Gefahren im Ausland jedenfalls auch dann zuständig, wenn es um den Schutz der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als universelle Grundrechte geht und die Gefahren, die sich im Ausland realisieren, vom Bundesgebiet ausgehen (Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - ESVGH 50, 283, juris Rn. 19; OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris Rn. 19; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19
    Deutsche Polizeibehörden sind für die Abwehr von Gefahren im Ausland jedenfalls auch dann zuständig, wenn es um den Schutz der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als universelle Grundrechte geht und die Gefahren, die sich im Ausland realisieren, vom Bundesgebiet ausgehen (Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - ESVGH 50, 283, juris Rn. 19; OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris Rn. 19; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 03.07.2019 - 3 K 2803/19

    Eilrechtsschutz gegen eine Beschlagnahmeverfügung; Gefährdung durch Konsum und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2019 - 3 K 2803/19 - wird zurückgewiesen.
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zugrunde lag (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 3 K 2803/19 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 S 1772/19 -, juris).
  • FG Sachsen, 16.09.2021 - 4 K 412/21

    Rechtmäßige Sicherstellungsverfügung einer Luftfrachtsendung von Chemikalien

    Infolgedessen ist der Beklagte für die Abwehr von Gefahren, die durch einen möglichen Konsum dieser Substanzen ausgeht, im Ausland jedenfalls auch dann zuständig, wenn es um Schutz der Rechtsgüter Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit als universelle Grundrechte geht und die Gefahren, die sich im Ausland realisieren könnten, vom Bundesgebiet ausgehen (zum Ganzen ausführlich Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2019 - 1 S 1772/19 -, juris, Rn. 4 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14414
OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19.OVG (https://dejure.org/2019,14414)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2019 - 2 A 10610/19.OVG (https://dejure.org/2019,14414)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 2 A 10610/19.OVG (https://dejure.org/2019,14414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 2 S 1 SchulG RP, § 69 Abs 3 SchulG RP
    Schülerbeförderungskosten; Merkmal der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs

  • Wolters Kluwer

    Besondere Gefährlichkeit; Kriminalität; Kriminalstatistik; Ortsüblichkeit; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten; Schul...

  • rechtsportal.de

    Besondere Gefährlichkeit; Kriminalität; Kriminalstatistik; Ortsüblichkeit; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten; Schulweg; Straßenverkehr

  • rechtsportal.de

    SchulG § 69 Abs. 2 S. 1; SchulG § 69 Abs. 3
    Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bei besonderer Gefährlichkeit des Schulwegs; Vorliegen einer von der allgemeinen Gefährlichkeit abweichenden besonderen Gefährlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Besondere Gefährlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Besondere Gefährlichkeit des Schulwegs - Übernahme der Schülerbeförderungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 910
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 19 A 1453/16

    Stadt Wegberg obsiegt im Streit um Schülerfahrkosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers sind Umstände, die in der Person des konkreten Schülers begründet sind, schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -).

    Auch insoweit gilt allerdings, dass nach dem vorstehend Ausgeführten ebenso wie bei den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs eine "besondere" Gefährlichkeit erst dann anzunehmen ist, wenn zu der allgemeinen Gefahr konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen, dieses also erheblich über dem Durchschnitt liegt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 26 u. Rn. 36).

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr zutreffend entschieden, dass eine unzureichende Straßenbeleuchtung allein nicht zu einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 1 SchulG führt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278 f.]; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 28).

    Kriminalitätsgefahren sind bei der Prüfung der Gefährlichkeit eines Schulwegs in gleicher Weise einzelfallbezogen zu würdigen wie Gefahren des Straßenverkehrs (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 42).

    Der durch die zuständige Polizeibehörde mit konkreten Tatsachen aus der Kriminalstatistik untermauerten Beurteilung kommt ein ungleich höherer Aussagewert auch für die vom Gericht vorzunehmende tatsächliche prognostische Würdigung zu als subjektiven Bewertungen der Eltern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 31 ff.; Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 45).

    Ob der konkrete Schüler zu einem "risikobelasteten Personenkreis" gehört, ist - ungeachtet der Frage, wie dies überhaupt verlässlich kriminalwissenschaftlich zu belegen sein soll - angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 35 ff.; a.A. OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 28, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35 und vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 2 A 10783/16

    Schülerbeförderungskosten; besondere Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Dabei ist auch die "Ortsüblichkeit" in die Betrachtung der Frage, ob eine von der allgemeinen Gefährlichkeit abweichende "besondere Gefährlichkeit" vorliegt, einzustellen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278] m.w.N.).

    Ob solche Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, denn der Gesetzgeber hat durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Schulwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" einerseits objektivierbare und andererseits pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten aufgestellt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278] m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr zutreffend entschieden, dass eine unzureichende Straßenbeleuchtung allein nicht zu einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 1 SchulG führt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278 f.]; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 28).

    Das normale Maß von Schulweggefahren in ländlichen Bereichen ist vielmehr vorliegend der Maßstab für die Beurteilung, ob der Schulweg, den die Klägerin zurückzulegen hat oder hätte, Besonderheiten aufweist, die erheblich hierüber liegen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278 f.]).

    Abschließend ist erneut daran zu erinnern, dass es vom Grundsatz her die Aufgabe der Eltern ist, trotz einer (teilweise) staatlich finanzierten Schülerbeförderung die Beförderung ihrer Kinder zur Schule faktisch wie wirtschaftlich selbst sicherzustellen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen, wobei es den Schülern oder ihren Eltern unbenommen bleibt, einen anderen (gegebenenfalls längeren) Weg zu wählen, um mögliche (übliche) Gefährdungen auf dem kürzesten Weg zu vermeiden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [279] m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2016 - 19 A 847/13

    Übernahme von Schülerfahrtkosten für den Schulbesuch wegen Gefährlichkeit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr zutreffend entschieden, dass eine unzureichende Straßenbeleuchtung allein nicht zu einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 1 SchulG führt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16.OVG -, NZA-RR 2017, 277 [278 f.]; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 28).

    In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die ländliche Prägung einer Region noch nicht die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 39 und vom 19. August 2018 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37).

    Der durch die zuständige Polizeibehörde mit konkreten Tatsachen aus der Kriminalstatistik untermauerten Beurteilung kommt ein ungleich höherer Aussagewert auch für die vom Gericht vorzunehmende tatsächliche prognostische Würdigung zu als subjektiven Bewertungen der Eltern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 31 ff.; Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 2 LB 318/09

    An die Sicherheit der Schulweges für Schüler des Sekundarbereiches I zu stellende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die ländliche Prägung einer Region noch nicht die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 39 und vom 19. August 2018 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37).

    Ob der konkrete Schüler zu einem "risikobelasteten Personenkreis" gehört, ist - ungeachtet der Frage, wie dies überhaupt verlässlich kriminalwissenschaftlich zu belegen sein soll - angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 35 ff.; a.A. OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 28, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35 und vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die ländliche Prägung einer Region noch nicht die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 39 und vom 19. August 2018 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37).

    Ob der konkrete Schüler zu einem "risikobelasteten Personenkreis" gehört, ist - ungeachtet der Frage, wie dies überhaupt verlässlich kriminalwissenschaftlich zu belegen sein soll - angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 35 ff.; a.A. OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 28, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35 und vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die ländliche Prägung einer Region noch nicht die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 39 und vom 19. August 2018 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37).

    Ob der konkrete Schüler zu einem "risikobelasteten Personenkreis" gehört, ist - ungeachtet der Frage, wie dies überhaupt verlässlich kriminalwissenschaftlich zu belegen sein soll - angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 35 ff.; a.A. OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 28, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35 und vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04

    Zumutbarkeit des Schulweges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19
    Die Durchführung einer Ortstermins war im Übrigen schon deshalb nicht geboten, weil das in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrene Verwaltungsgericht - das vorliegend in dem mit dem Berufungszulassungsantrag angegriffenen Urteil auch ausdrücklich auf seine Erkenntnisse aus dem Verfahren 2 K 1047/14.NW zu dem hier streitgegenständlichen Streckenabschnitt verwiesen hat - unschwer in der Lage war, die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe des auch in den Verwaltungsakten umfangreich enthaltenen Karten- und Bildmaterials zu beurteilen (vgl. dazu auch OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    aa) Der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wurde verfassungsrechtlich dahingehend konkretisiert, dass die Berufung zuzulassen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, Rn. 15; vgl. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 10 S 354/11 -, juris, Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 10 ZB 14.844 -, juris, Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 4 A 1504/15 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. April 2019 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18

    Erstattung von Schülerfahrtkosten; Feststellung einer besonderen Gefahr für den

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schulweg nicht nur von einer möglichen Gefährdung der Schüler durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulwegs verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 30).

    Danach ist allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis schülerbeförderungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 36, 42; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6 und 9).

    Denn auch die ländliche Prägung und dünne Besiedelung eines Gebiets begründet keine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris Rn. 46); das gilt auch in Verbindung mit einer auf einem kurzen Streckenabschnitt fehlenden Straßenbeleuchtung (vgl. VG Lüneburg, U.v. 25.10.2016 - 4 A 230/15 -, juris, Rn. 29).

    Das normale Maß von Schulweggefahren in ländlichen Bereichen ist vielmehr der Maßstab für die Beurteilung, ob der Schulweg, den die Schüler zurückzulegen haben, Besonderheiten aufweist, die erheblich hierüber liegen (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7).

    Vielmehr ist für die erforderliche objektive Bewertung der Gefahrensituation die Beurteilung des zuständigen Polizeireviers maßgeblich (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 8).

    Die damit verbundenen Kosten haben sie als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen (vgl. auch OVG Rh-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19; OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 A 10610/19.OVG -, juris Rn. 2) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Augsburg, 12.11.2019 - AU3K19.176.00

    Keine Kostenübernahme für Schülerfahrkarte aufgrund der Länge des Schulweges

    Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis ist schulbeförderungsrechtlich ebenso unbeachtlich, weil sie der konzeptionellen Beschränkung der Kostenerstattung auf Ausnahmefälle zuwiderläuft (vgl. insgesamt hierzu die neuere Rspr. des OVG Münster, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 - juris Rn. 26 ff. und OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 - juris Rn. 9).

    Für die erforderliche objektive Bewertung liegt es vielmehr nahe, die Beurteilung der zuständigen Polizeiinspektion zugrunde zu legen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 - juris Rn. 8; i.E. ebenso OVG Münster, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 - juris Rn. 33).

  • VG Koblenz, 11.01.2024 - 4 K 622/23

    Kosten der Schülerbeförderung - Maßgeblichkeit der Strecke zwischen dem

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu im Beschluss vom 24. Mai 2019 (- 2 A 10610/19.OVG -, juris, Rn. 10) ausgeführt:.

    Ob solche Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 A 10610/19.OVG -, juris, Rn. 5 f.).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20

    Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg

    Wäre dies anders, hätte der Beklagte als Träger der Schülerbeförderung gegenüber Schülerinnen und Schülern, die einen Schulweg außerhalb einer geschlossenen Bebauung nutzen müssen, stets eine wohnortunabhängige Schülerbeförderungspflicht, die angesichts des erkennbaren Ausnahmecharakters von § 2 Abs. 3 Satz 1 SBS nicht begründet sein kann (Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30; v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37; u. v. 29.3.2017 - 2 LA 241/16 -, juris Rn. 9; vgl. auch OVG RP, Beschl. v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18941
OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19 (https://dejure.org/2019,18941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2019 - 11 OB 144/19 (https://dejure.org/2019,18941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 11 OB 144/19 (https://dejure.org/2019,18941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 VereinsG
    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Herausgabe; Hintermann; Mitglied; Verbotsverfahren; Vereinsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 910
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Auch eine Durchsicht beschlagnahmter Gegenstände findet ihre Rechtsgrundlage nicht in der ihrem Auffinden dienenden Durchsuchungsanordnung, sondern in der die Auswertung aufgefundener Beweismittel ermöglichenden Beschlagnahmeanordnung (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, NdsVBl 2011, 54, juris, Rn. 23).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

    Insofern konnte der Antragsgegner auch keine frühere Herausgabe verlangen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 42, OVG Bremen, Beschl. v. 19.11.2015 - 1 B 349/14 -, juris, Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2019 zulässigen Rechtsmittel bestimmen sich in Ermangelung spezieller vereinsrechtlicher Regelungen nach der Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

  • VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 TJ 185/93

    Vereinsverbot: Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen - Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    "Hintermann" i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wissenschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (OVG Bremen, Beschl. v. 6.12.2005 - 1 S 332/05 -, juris, Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris, Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.2.1993 - 11 TJ 185/93 -, juris, Rn. 47; Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4, Rn. 9).

    In § 84 Abs. 1 StGB wird der Hintermann einer für verfassungswidrig erklärten Partei mit einem "Rädelsführer" - also einem "Drahtzieher" mit besonderer Weisungsbefugnis (vgl. dazu: Ellbogen, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK, StGB, Stand: 1.2.2019, § 84, Rn. 5; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 84, Rn. 2) - gleichgestellt, während die in § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG enthaltene Gleichstellung von Hintermann und Mitglied auch "einfache" Mitglieder erfasst (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 16.2.1993 - 11 TJ 185/93 -, juris, Rn. 47).

  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

    Ein derartiges Normverständnis berücksichtigt dabei auch den Umstand, dass Organisationsstrukturen von Vereinen, die im Verdacht stehen, dass ihr Zweck oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten könnten, häufig verschleiert werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschwerdeanordnung; Hintermann;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    "Hintermann" i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wissenschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (OVG Bremen, Beschl. v. 6.12.2005 - 1 S 332/05 -, juris, Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris, Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.2.1993 - 11 TJ 185/93 -, juris, Rn. 47; Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4, Rn. 9).

    Für die ebenfalls vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris) gilt dies jedoch ebenso wenig wie für die oben vom Senat angeführte weitere Entscheidung desselben Gerichts (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273, juris, Rn. 9, und Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27, juris, Rn. 52 ff.) darf eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat.
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Das BMI hat in seinem Schreiben vom 27. Februar 2019, mit welchem es das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen WWR-Help e.V. und Ansaar International e.V. eingeleitet hat, unter Vorlage von zahlreichen Unterlagen tatsächliche Umstände dafür dargelegt, dass diese Vereinigungen propagandistisch und finanziell die "Islamic Society Jabaliya" - einen vereinsrechtlich verbotenen Sozialverein der als terroristisch eingestuften Organisation HAMAS (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.4.2012 - 6 A 2/10 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 13.7.2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris) - und damit letztlich die HAMAS unterstützen.
  • BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10

    Gedanke der Völkerverständigung; Gazastreifen; HAMAS; humanitäre Hilfeleistungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Das BMI hat in seinem Schreiben vom 27. Februar 2019, mit welchem es das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen WWR-Help e.V. und Ansaar International e.V. eingeleitet hat, unter Vorlage von zahlreichen Unterlagen tatsächliche Umstände dafür dargelegt, dass diese Vereinigungen propagandistisch und finanziell die "Islamic Society Jabaliya" - einen vereinsrechtlich verbotenen Sozialverein der als terroristisch eingestuften Organisation HAMAS (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.4.2012 - 6 A 2/10 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 13.7.2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris) - und damit letztlich die HAMAS unterstützen.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273, juris, Rn. 9, und Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27, juris, Rn. 52 ff.) darf eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat.
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen

  • OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05

    Nachträgliche Aussetzung eines Vereinsverbots; Auswirkungen auf eine bereits

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

  • OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots

  • VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchungsanordnung;

  • OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16

    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied;

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Ergeht zur Durchführung einer solchen Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung, so steht dem Betroffenen dagegen grundsätzlich die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO offen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 11 OB 144/19 [ECLI:DE:OVGNI:2019:0704.11OB144.19.00] - NVwZ-RR 2019, 910 Rn. 13; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 [ECLI:DE:VGHBW:2018:0619.1S2071.17.00] - Justiz 2019, 33 Rn. 2 und vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 [ECLI:DE:VGHBW:2019:0402.1S982.18.00] - NVwZ-RR 2019, 901 Rn. 17; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 4 Rn. 77; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 4 VereinsG Rn. 47 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

    Ergeht zur Durchführung einer solchen Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung, so steht dem Betroffenen dagegen grundsätzlich die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO offen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 11 OB 144/19 [ECLI:DE:OVGNI:2019:0704.11OB144.19.00] - NVwZ-RR 2019, 910 Rn. 13; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 [ECLI:DE:VGHBW:2018:0619.1S2071.17.00] - Justiz 2019, 33 Rn. 2 und vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 [ECLI:DE:VGHBW:2019:0402.1S982.18.00] - NVwZ-RR 2019, 901 Rn. 17; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 4 Rn. 77; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 4 VereinsG Rn. 47 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (NdsOVG, B.v. 4.7.2019 - 11 OB 144/19 - juris Rn. 15).
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